Eichdienst

Die Eichstelle

Wir eichen für Sie Herstellerunabhängig als ermächtigte Eichstelle ihre Waagen und Gewichte laut unserem Ermächtigungsumfang. Wir sind stolz als erstes österreichisches Unternehmen den Bescheid für die Nacheichung vom BMWA für Waagen Gewichtsstücke und Getreideprober am 30.07.2004 erlangt zu haben.

GZ: BMWA-96.109/5052-I/11/2004

 

Wiederermächtigung zuletzt geändert: GZ BEV-13.409/0025-EE/2019

Ermächtigungsumfang

Waagen

Höchstlast

Nichtselbsttätige Waagen Klasse II (Präzisionswaagen)

bis 73.100 g

Nichtselbsttätige Waagen Klasse III (Handelswaagen)

bis 100.000 kg

Nichtselbsttätige Waagen Klasse III (Grobwaagen)

bis 100.000 kg

Selbsttätige Waagen SWA (Absackwaagen)

bis 2.000 kg

Selbsttätige Waagen SWW (Durchlaufwaagen)

bis 2.000 kg

Waagen gemäß der Messgeräterichtlinie MID

Höchstlast

Selbsttätige Waagen zum Abwägen

bis 100.000 kg

Selbsttätige Mengenwaagen X

bis 100.000 kg

Selbsttätige Mengenwaagen Y, ausgenommen fahrzeugmontierte Waagen und integrierte Waagen

bis 100.000 kg

Selbsttätige Waagen zum diskontinuierlichen Totalisieren

bis 100.000 kg

Gewichte

Gewichtsstücke Genauigkeitsklasse M1

1 mg bis 50 kg

Gewichtsstücke Genauigkeitsklasse M2

1 g bis 50 kg

Gewichtsstücke Genauigkeitsklasse M3

1 g bis 50 kg

Präzisionsgewichtsstücke

1 mg bis 50 kg

Präzisionsgewichtsstücke

1 g bis 50 kg

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